Immobilienbewertung bei Trennung und Scheidung.

Sie möchten einen fairen und unabhängigen Immobilienwert aufgrund einer Trennung oder Scheidung ermitteln lassen? Wir erstellen Ihnen ein unabhängiges, neutrales und gerichtsfestes Immobilienwertgutachten.

Unsere Vorteile für Sie:

  • regionale Expertise
  • unverbindliche Erstberatung
  • kurze Bearbeitungszeit
  • hochqualifizierte Experten
  • öffentliche Bestellung und weitere Zertifizierungen
  • unabhängige Wertermittlung

Bedeutung

Warum eine neutrale Immobilienbewertung bei Trennung oder Scheidung wichtig ist:

Eine Trennung oder Scheidung bringt nicht nur emotionale Herausforderungen mit sich, sondern oft auch finanzielle Fragen, insbesondere wenn Immobilienvermögen vorhanden ist. Muss eine Auszahlung erfolgen? Soll der Zugewinn durch Immobilienbesitz berechnet werden? Oder möchten Sie bereits im Vorfeld der Scheidung die finanziellen Konsequenzen kennen? Eine objektive und neutrale Bewertung der Immobilie kann in diesen Fällen Klarheit schaffen und langwierige Streitigkeiten vermeiden.

Ziel

Was ist das Ziel einer neutralen Immobilienbewertung in diesem Fall?

Durch ein unabhängiges und faires Immobilienwertgutachten können Streitigkeiten vermieden werden, da der Wert einer Immobilie oder eines Grundstücks von einem neutralen Dritten bestimmt wurde. Das Ziel ist eine außergerichtliche Regelung, die allen Beteiligten nicht nur Nerven, sondern auch Zeit und Geld erspart. Unsere Wertermittlungen sind transparent, objektiv und profund, sodass Sie auf ein belastbares Gutachten vertrauen können.

Unser Leistungsspektrum.

Anlass

Außergerichtliche Regelungsmöglichkeiten:

Einvernehmliche Einigung zum Immobilienwert

In vielen Fällen versuchen Ehepartner, sich außergerichtlich auf einen Immobilienwert zu verständigen. Dabei orientieren sie sich oft an Vergleichsobjekten in ähnlicher Lage. Allerdings führt diese Methode häufig zu Unsicherheiten oder Unstimmigkeiten, da die Bewertung subjektiv erfolgt und nicht immer sachgerecht ist.

Immobilienbewertung durch einen Gutachter

Wenn keine Einigung erzielt wird, kann ein Immobiliengutachter beauftragt werden. Es gibt dabei zwei Möglichkeiten:

  • Jede Partei beauftragt einen eigenen Gutachter: Hier treten die Gutachter als Parteivertreter auf und erstellen jeweils ein unabhängiges Wertgutachten.
  • Gemeinsame Beauftragung eines neutralen Gutachters: Ein einziger Sachverständiger ermittelt den Wert der Immobilie in Form eines Schiedsgutachtens, dessen Ergebnis für beide Parteien verbindlich ist. Dies spart Kosten und vermeidet langwierige Auseinandersetzungen.

Gerichtliche Wertermittlung bei Scheidung

Falls keine außergerichtliche Einigung erzielt wird, kann das Gericht die Wertermittlung im Rahmen eines selbständigen Beweisverfahrens anordnen (§§ 112, 113 FamFG, 485 ZPO). Dies geschieht vor allem im Zuge des Zugewinnausgleichs, bei dem das während der Ehe erworbene Vermögen gerecht aufgeteilt wird. In diesem Fall bestellt das Gericht einen neutralen Sachverständigen, dessen Bewertung Grundlage für die Berechnung des Zugewinnausgleichs ist.

Privatgutachten zur Absicherung der eigenen Position

Ein Privatgutachten kann von einem Ehepartner in Auftrag gegeben werden, um eine fundierte Bewertung der Immobilie vorzulegen. Allerdings ist dieses Gutachten nur gerichtlich verwertbar, wenn die andere Partei das Ergebnis anerkennt. Daher empfiehlt sich eine gemeinsame Beauftragung, um Kosten zu sparen und einen neutralen Wert festzulegen.

Fazit: Immobilienbewertung für eine faire Lösung

Ob außergerichtlich oder gerichtlich – eine unabhängige Immobilienbewertung sorgt für Klarheit und kann Streitigkeiten reduzieren. Als erfahrene Sachverständige bieten wir Ihnen eine fundierte Bewertung Ihrer Immobilie und unterstützen Sie in dieser sensiblen Situation.

Unsere Lösungen sind Ihr Vorteil.

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