Immobilienbewertung bei Erbschaft und Schenkung.

Sie haben eine Immobilie geerbt oder verschenkt bekommen und müssen nun Steuern darauf bezahlen? Gerne helfen wir Ihnen dabei, die Steuerlast zu optimieren!

Unsere Vorteile für Sie:

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Grundlagen

Wie hoch ist der Wert Ihrer Immobilie aus Sicht des Finanzamts?

Haben Sie eine Immobilie geschenkt bekommen oder geerbt? Das Finanzamt wird darüber informiert, da das Grundbuchamt eine Meldung vornimmt. Zur Ermittlung der Erbschafts- oder Schenkungssteuer bewertet das Finanzamt den Wert der Immobilie anhand eines pauschalen Berechnungsverfahrens. Nach § 177 BewG ist hierbei der sogenannte „gemeine Wert“ maßgeblich, der als Grundlage für die Steuerberechnung dient.

Ursache

Bewertung des Finanzamts nicht immer angemessen.

Da das Finanzamt standardisierte Verfahren nutzt, kann es vorkommen, dass individuelle wertbeeinflussende Faktoren, wie etwa die genaue Lage oder ein unterdurchschnittlicher Zustand, nicht ausreichend berücksichtigt werden. Anders als ein Sachverständiger führt das Finanzamt keine Ortsbesichtigung durch. Dadurch kann der ermittelte Wert unter Umständen nicht den tatsächlichen Marktgegebenheiten entsprechen, was zu einer höheren Steuerbelastung führen kann.

Unser Leistungsspektrum.

Optimierungsmöglichkeiten

Erbschaftssteuer und Schenkungssteuer reduzieren:

Der Gesetzgeber erkennt an, dass die Bewertung durch das Finanzamt auf pauschalen Annahmen beruht. Nach § 198 des Bewertungsgesetzes besteht die Möglichkeit, einen niedrigeren Verkehrswert (Marktwert) nachzuweisen. Dies kann durch ein qualifiziertes Gutachten eines Sachverständigen geschehen. Da das Finanzamt den Grundbesitzwert einer Immobilie lediglich auf Basis von Berechnungen ohne Besichtigung bestimmt, werden objektspezifische Besonderheiten, wie hohe Investitionskosten oder Bauschäden, möglicherweise nicht ausreichend berücksichtigt.

Als Sachverständige führen wir stets eine Ortsbesichtigung durch und analysieren die tatsächlichen Gegebenheiten der Immobilie. Dadurch können wir einen realistischen Marktwert ermitteln, der in vielen Fällen unter den pauschalen Ansätzen des Finanzamts liegt.

Nachweis beim Finanzamt

Ein niedrigerer gemeiner Wert kann nur durch ein Gutachten eines öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen für die Bewertung von Grundstücken nachgewiesen werden. Das Finanzamt ist jedoch nicht automatisch an dieses Gutachten gebunden, sondern prüft es im Rahmen einer freien Beweiswürdigung. Gutachten mit methodischen Mängeln können zurückgewiesen werden. Unsere Gutachten entsprechen höchsten fachlichen Standards und werden regelmäßig von den Finanzbehörden anerkannt.

Sparen Sie legal Steuern mit unserer Expertise. Wir beraten Sie gerne und erstellen ein fundiertes Gutachten zur Vorlage beim Finanzamt.

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